Vorabentscheidungsverfahren

Vorabentscheidungsverfahren
Vorab|entscheidungsverfahren,
 
EG-Recht: Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs über eine gemeinschaftsrechtliche Frage, die in einem nationalen Rechtsstreit entstanden ist. Die nationalen Gerichte sind berechtigt, letztinstanzlich verpflichtet, Fragen a) über die Auslegung des EG-Vertrags, b) über die Gültigkeit und die Auslegung von Handlungen der Gemeinschaftsorgane und der Europäischen Zentralbank, c) über die Auslegung von Satzungen der durch den Rat geschaffenen Einrichtungen, soweit die Satzungen dies vorsehen, vorzulegen (Art. 177 EG-Vertrag). Für den Bereich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen gilt das Vorabentscheidungsverfahren nur dann, wenn die Mitgliedsstaaten es ausdrücklich annehmen; dabei können sie das Vorlagerecht auf ihre letztinstanzliche Gerichte beschränken. Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ist für das nationale Gericht bindend.

Universal-Lexikon. 2012.

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